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Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) veröffentlicht Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale

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Neue Internetportale sprießen wie Pilze aus dem Boden. Dies trifft auch für Arztbewertungsportale zu.

Da es bislang keine Kriterien gab, die die Qualität solcher Portale beschreiben, hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), welches  eine gemeinsame Einrichtung der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist, Richtlinien hierzu erarbeitet.

Anhand einer Checkliste werden Punkte zu gesetzlichen Vorgaben abgefragt, wie zum Beispiel das Vorhandensein eines Impressums, allgemeiner Geschäftsbedingungen oder die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Aber auch weitere Vorgaben hinsichtlich Transparenz und Zugänglichkeit werden geprüft.

Die ausführliche Checkliste gibt es unter www.arztbewertungsportale.de. Dort findet man auch die vollständigen Richtlinien im PDF-Format.

Das ÄZQ wird künftig im Auftrag der Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung die Qualität entsprechender Internetangebote bewerten und veröffentlichen. Es plant außerdem im nächsten Schritt entsprechende Richtlinien für Klinikbewertungsportale.