Barrierefreiheit im Internet
Barrierefreier Zugang zu einem Internetauftritt bedeutet nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) vom 17.07.2002, dass Internetanwendungen so entwickelt und technisch umgesetzt werden, dass ein größtmöglicher Nutzerkreis mit unterschiedlichen Hard- und Softwarevorrausetzungen (verschiedene Betriebssysteme, Browser, oder Hilfsmittel wie beispielsweise Screenreader, Tastaturnavigation) die Inhalte erreichen kann.
Darüber hinaus zeichnen sich barrierefreie Internetauftritte durch einfache und klare Strukturen, sowie durch eine leicht verständliche Sprache aus, so dass auch fremdsprachige Besucher, ältere oder behinderte Menschen die Inhalte erfassen können.